Interview mit Christoph Mitulla
Christoph Mitulla
Technischer Leiter Umweltschutz, Infrastrukturprojekte Südost
Herr Mitulla, in Rahmen des Ausbaus der Sachsen-Franken-Magistrale werden zahlreiche Naturschutzmaßnahmen durchgeführt, wer entscheidet, welche?
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass im Vorfeld des Baugeschehens der Landschaftspflegerische Begleitplan erstellt werden muss, darin sind die Maßnahmen festgelegt. Dafür schauen sich Planer die betroffenen Flächen genau an, mindestens für zwei Vegetationsperioden. Die Flächen auf denen gebaut wird, werden aufgelistet und bewertet, nach Größe, Eingriffsumfang und vorhandenen Schutzgütern.
Dann schaut man, wo in der Nähe kann man was machen? Es entsteht eine gleichwertige Liste mit Maßnahmen, so dass sich Eingriffspotenzial und Kompensationspotenzial ausgleichen.
Wir arbeiten dafür mit den Naturschutzbehörden vor Ort zusammen, die haben oft schon Pläne in der Schublade im Rahmen des Bahnbaus ist dann endlich Geld da, um sie umzusetzen.
Und was passiert alles bei dieser 2. Ausbaustufe?
Das wird für jeden einzelnen Planfeststellungsabschnitt festgelegt. Grundsätzlich haben wir zwei Arten von den Maßnahmen. Erstens die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die dafür sorgen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört zum Beispiel, dass Rodungen außerhalb der Vegetationszeit stattfinden, vor der Fällung werden Habitatbäume kontrolliert und Baumlöcher verschlossen, damit sich dort kein Tier mehr ansiedelt. Um besonders schützenswerte Biotope stellen wir Zäune auf, damit sie nicht befahren werden und dort auch kein Aushub oder ähnliches gelagert wird. Wir achten gegebenenfalls darauf, nach der Brutzeit zu bauen, so dass die Brut und Aufzucht nicht gestört werden. Und die Planer prüfen natürlich genau ob und welche besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten betroffen sind. Hier rund um Gößnitz ist das die Zauneidechse. Für sie wird dann ein Ersatzlebensraum geschaffen und die Tiere werden in die Ausweichquartiere umgesiedelt.
Die zweite Gruppe der Maßnahmen kompensiert die unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt. Dafür werden beispielsweise an anderer Stelle Flächen entsiegelt und Streuobstwiesen angelegt, die dann wieder die natürlichen Bodenfunktionen erfüllen, zum Beispiel Niederschläge versickern lassen und dem Grundwasser zuführen.
In und um Gößnitz haben wir auch einige Gewässerschutzmaßnahmen geplant. Wehre werden abgebaut und Fließgewässer naturnah gestaltet, das verbessert die Durchlässigkeit für Fische und Mikroorganismen, ein Teich wird entschlammt um die Wasserqualität und damit den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu verbessern.
In anderen Bauabschnitten werden andere auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnittene Maßnahmen durchgeführt.
November 2021