Leipzig-Plagwitz – Markkleeberg
Aktuelles
Ertüchtigung Strecke Leipzig-Plagwitz – Markkleeberg
Der Abschnitt Leipzig-Plagwitz – Markkleeberg-Gaschwitz, die sogenannten Waldbahn, wird ab Sommer 2024 erneuert. Der ca. 1,5 km lange Streckenabschnitt in Markkleeberg umfasst die Verlängerung eines vorhandenen Überholgleises. In diesem Zusammenhang wird die Straßenüberführung über die Koburger Straße zusammen mit der Stadt Markkleeberg durch einen Ersatzneubau ersetzt. Des Weiteren werden Stützbauwerke sowie auf einer Länge von 300 m Schallschutzwände neu errichtet. Im weiteren Verlauf werden im Bereich des Bahnübergangs Rathausstraße neue Schienen und Schwellen verlegt und in einem ersten Schritt zur Erneuerung des Personentunnels der alte und baufällige Personentunnel abgebrochen. Neben den Gleisanlagen wird auf einer Länge von ca. 4 km die Oberleitung erneuert.
Um die geplanten Arbeiten umsetzen zu können, fanden von Dezember 2023 bis Februar 2024 notwendige Fäll- und Rodungsarbeiten statt. In diesem Zusammenhang wurden auch Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechsen und Fledermäuse umgesetzt. Von April 2024 bis Juli 2024 werden die im Baubereich beheimateten Eidechsen abgesammelt und in neue Habitate umgesiedelt. Vorhandene Fledermäuse erhalten Ausweichquartiere. Die Maßnahmen zum Artenschutz sind in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegt und werden in Abstimmung mit den Behörden umgesetzt.
Der Beginn der Hauptbaumaßnahmen ist für Mitte 2024 geplant, der Abschluss der Arbeiten wird im Jahr 2025 erfolgen.
Baumaßnahmen
- Streckenlänge: 1,530 km
- Neubau Oberbau: 1 km
- Neubau Oberleitung: 3 km
- Haltepunkte/Bahnsteige: Hp Markkleeberg Mitte
- Neubau Eisenbahnüberführungen: 1
- Neubau Straßenüberführungen: 1
- Anpassung Bahnübergänge: 1
- Neubau Lärmschutzwände (Länge/Höhe):
150m/6m
125m/5m
125m/4m
125m/3m
25m/2m - Entwurfsgeschwindigkeit: 80 km/h
Zeitplan
- Baubeginn: 06/2024
- Bauende: 2025
Schall- und Erschütterungsschutz
- Einschränkung der Betriebszeit: Die lärmintensiven Arbeiten finden im unempfindlicheren Tagzeitraum statt.
- betroffenen Anwohner werden direkt und detailliert über die Baumaßnahme (z. B. Bautätigkeiten, Bauzeiten, Ansprechpartner) informiert
Betriebsbedingt
- abgestuften Lärmschutzwand in Höhen von 2 - 6 m und einer Länge von 300 m
- Mit der empfohlenen Lärmschutzmaßnahme können an der Wohnbebauung ca. 80 % der Tagschutzfälle und fast 20 % der Nachtschutzfälle gelöst werden (siehe PF - U19.1 Schallimmission betriebsbedingt, Seite 2)
- Lärmschutzwand ist auf der Bahnseite hochabsorbierend
- Trotz aktiver Lärmschutzmaßnahmen verbleibt für Teilbereiche folgender Gebäude ein Anspruch auf Lärmschutz „dem Grunde nach“ (passiver Schallschutz, z. B. Fenster- und Schalldämmlüftereinbau nach der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)):
- Wohnbebauung Am Pralinenhaus 6, 8, 10,12
- Wohnbebauung Ring 3, 5, 7, 7a
- Bürogebäude Riquetstraße 8
Baubedingt
- insbesondere den Wohnkomplex Am Pralinenhaus 6 - 12 sowie am Bürohaus Riquetstraße 8. Für beide Gebäude wird eine bautechnische Beweissicherung durchgeführt und während des Einsatzes besonders erschütterungsintensiver Baumaschinen eine messtechnische Überwachung der Erschütterungen vorgesehen.
Natur- und Artenschutz
Landschaftspflegericher Begleitplan (LBP)
- Vegetationsschutz (Einordung von Bauzäunen bzw. gepolsterter Bretterummantelung mit Baubeginn – Schutz verbleibender Gehölze vor Beschädigung – Rücknahme der Schutzmaßnahmen nach Bauabschluss)
- Reptilienschutzzaun (Abgrenzung der Flächen auf dem Bahnkörper, auf denen sich Zauneidechsen aufhalten könnten, mittels Reptilienschutzzaun)
- Boden- und Gewässerschutz (Sach- und fachgerechte Beseitigung ggf. anfallender kontaminierter und kontaminationsverdächtiger Stoffe sowie von Bau- und Betriebsstoffen, entsprechend den Vorgaben des KrWG und entsprechend dem Stand der Technik, Vorhalten von ausreichend Bindemitteln, ordnungsgemäße Beräumung der Baustellenflächen nach Bauabschluss / Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß den Vorschriften aus dem Wasserhaushaltsgesetz, Durchführung sämtlicher Arbeiten entsprechend dem Stand der Technik, Lagerung wassergefährdender Stoffe in Containern (abschließbar), Bodenflächen, auf denen Wasser gefährdende Stoffe gelagert oder umgeschlagen werden, werden wasserundurchlässig ausgebildet)
- Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Initialansaat (Maßnahme Nr.: 007_V: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Verkehrsbegleitgrün) mit einer Ansaat aus autochthonem Landschaftsrasen)
- Gehölzpflanzung
- Herrichtung eines Ausweichquartiers für Zauneidechsen
- Einordnung Nistkästen
Ökologische Bauüberwachung ist vor Ort und verantwortet die Einhaltung der Vorgaben aus dem Natur- und Umweltschutz.