Glossar
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Das AEG dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt. Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung oder der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union im Bereich des Eisenbahnrechts, soweit diese Rechtsakte Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen.
Ausbaustrecke (ABS)
Als Ausbaustrecke (ABS) werden bereits existierende Eisenbahnstrecken bezeichnet, die durch umfangreiche Baumaßnahmen für höhere Geschwindigkeiten sowie höhere Kapazitäten ertüchtigt werden.
Bahnübergang (BÜ)
Ein Bahnübergang (BÜ) ist eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen und Straße. Bei Unter- oder Überführungen handelt es sich um nicht höhengleiche Bahnübergänge.
Baugrunderkundung
Baugrunderkundungen können in drei übergeordnete Phasen unterteilt werden: Erkundung, Untersuchung und Auswertung.
Baugrunduntersuchung
Der Gutachter prüft die Schichten-/ Bohrverzeichnisse der Bohrfirma und gleicht diese mit den Bodenproben ab. Bei Abweichungen hält er Rücksprache mit dem Bohrmeister und passt die Schichtenverzeichnisse und die Bodenbeschreibung an. Aufbauend auf dieser Begutachtung wird vom Gutachter unter Berücksichtigung des geplanten Bauwerks ein Laborprogramm erstellt, um Bodenproben aus bestimmten Schichten- und Tiefenbereichen gezielten, bodenphysikalischen Laboruntersuchungen zuzuführen. Aus den Laboruntersuchungen werden dann charakteristische Bodenkennwerte abgeleitet.
Besonders überwachtes Gleis (BüG)
Das „besonders überwachte Gleis“, abgekürzt BüG, ist eine Maßnahme zur Lärmminderung. Beim BüG werden die Schienen in einem besonderen Verfahren geschliffen und in regelmäßigen Abständen von einem Schallmesszug auf ihre akustische Qualität überprüft. Das „besonders überwachte Gleis“ setzt an der Quelle des Schienenverkehrslärms an: der Oberfläche der Schiene. Je glatter die Oberfläche des Schienenkopfes ist, desto geringer ist die Schallemission eines Zuges auf diesem Gleis. Ergibt sich eine Abweichung der Vorgaben, wird nachgeschliffen. Durch den Einsatz von besonders überwachtem Gleis kann die Höhe der Schallschutzwände reduziert werden.
Betriebsbahnhof
Ein Betriebsbahnhof wird, im Gegensatz zu einem Personen- oder Güterbahnhof, nur für rein betriebliche, bahninterne Aufgaben genutzt und hat bspw. keine Bahnsteige.
Blockverdichtung
Jedes Eisenbahngleis ist auf der freien Strecke durch Signale in Abschnitte aufgeteilt, die von den Fachleuten „Blöcke“ genannt werden. Fährt ein Zug in diesen Abschnitt ein, so ist der Block besetzt. Nachfolgende Züge können erst in diesen Abschnitt einfahren, wenn der Block wieder frei ist. Nach diesem Grundprinzip ist die Signaltechnik aufgebaut. Zu Beginn und am Ende jedes Blocks sind Achszähler installiert. Die Achszähler prüfen, ob die in den Block eingefahrenen Achsen auch wieder herausgefahren sind. Hat ein Zug den Achszähler am Ende des Abschnitts vollständig passiert, meldet er dies an das Elektronische Stellwerk (ESTW). Dieses stellt Weichen und Signale elektronisch, so lassen sich ganze Strecken zentral steuern. Die Anzahl der Blöcke definiert also, wie viele Züge gleichzeitig in einem Streckenabschnitt fahren können. Durch das Aufstellen zusätzlicher Signaltechnik kann die Anzahl der Blöcke erhöht werden. Die Folge: Im selben Streckenabschnitt können mehr Züge fahren, ohne dass dabei die Sicherheit beeinflusst wird. Die Blockverdichtung trägt somit zu einer Steigerung der Streckenkapazität bei.
Bodengutachten
Bei einem Bodengutachten dokumentiert ein Sachverständiger für Geotechnik, wie die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse in einem Planungsbereich beschaffen sind. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse haben großen Einfluss darauf, wo und wie beispielsweise neue Gleise, Brücken etc. gebaut werden können.
Building Information Modeling (BIM)
Building Information Modeling (dt.: Bauwerksdatenmodellierung) ist eine moderne Methode der Bauplanung. Mittels Software können Daten zu Gebäuden oder Bauwerken digital modelliert (3D-Modell) und kombiniert werden. Die virtuellen Modelle unterstützen die optimierte Bauplanung und -ausführung von Bauwerken. Insbesondere wenn Änderungen in der Planung auftreten und am Modell vorgenommenen werden, sind diese schnell und direkt für alle Beteiligten verfügbar. Damit kann der Koordinierungs- und Arbeitsaufwand mit BIM gegenüber der klassischen Bauplanung deutlich reduziert werden.
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)
Mit Verabschiedung des BSWAG werden geplante Baumaßnahmen an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Gesetzesform gebracht. Die Umsetzung wird damit verbindlich vorgeschrieben und konkretisiert. Das BSWAG basiert auf der Aufstellung und Priorisierung von Einzelprojekten im Bundesverkehrswegeplan (BVWP).
Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Der BVWP steckt den langfristigen Rahmen für anstehende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, sowohl für die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur, als auch für Aus- und Neubauprojekte. Die verschiedenen Vorhaben werden im BVWP priorisiert und vorab einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen.
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV)
In der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) haben sich das Bundesverkehrsministerium und das Eisenbahn-Bundesamt mit der DB InfraGO AG darauf geeinigt, Aus- und Neubauprojekte schneller, effizienter und stabiler abzuwickeln. Kernelement der BUV ist eine neue Ausrichtung der Finanzierungsstruktur, die u.a. eine intensivierte Planungs- und Projektbegleitung durch das Eisenbahnbundesamt vorsieht. Damit soll die Projektumsetzung beschleunigt und verbessert werden. Die BUV ist Teil der „Strategie Planungsbeschleunigung“ des Bundesverkehrsministeriums und trat zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Digitale Schiene Deutschland (DSD)
Das Schienennetz in Deutschland soll digitalisiert werden, um einen Kapazitätszugewinn von bis zu 20 Prozent im Personen- und Güterverkehr zu erreichen. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, um das wachsende Verkehrsaufkommen in Deutschland aufnehmen zu können. Die Umsetzung des Programms Digitale Schiene Deutschland (DSD) erfolgt in zwei Stufen: Zuerst erfolgt die Ausrüstung mit ETCS und digitalen Stellwerken. Darauf setzen die neuen Technologien auf, die den Bahnbetrieb der Zukunft ermöglichen, wie etwa Echtzeitortung, automatisiertes Fahren und künstliche Intelligenz.
Digitales Stellwerk (DSTW)
Das Digitale Stellwerk (DSTW) ist die Weiterentwicklung des Elektronischen Stellwerks (ESTW). Ein DSTW verfügt über standardisierte Schnittstellen und eine dezentrale Stromversorgung. Der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Komponenten des Stellwerks wie Weichen und Lichtsignalen wird dadurch vereinheitlicht. Die standardisierten Schnittstellen ermöglichen eine Verknüpfung von Einzelteilen verschiedener Hersteller zu einem Gesamtsystem. Die Stellinformationen werden nicht mehr durch Stellströme (mittels Kupferkabeln), sondern über IP-basierte Stellbefehle (LWL-Kabel) übertragen.
Eisenbahnbetriebsordnung (EBO)
Die EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) regelt den Bau, den Betrieb oder die Benutzung von Bahnanlagen.
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen (EVU). Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Im Verantwortungsbereich des EBA liegt bspw. der Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen.
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Das „Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“, kurz: EKrG für Eisenbahnkreuzungsgesetz, ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1963, das die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen sowie Wasserstraßen regelt. Das Gesetz besagt u.a., dass bei Maßnahmen am Bahnübergang, z.B. wenn ein Bahnübergang beseitigt und durch eine Eisenbahnüberführung ersetzt wird, die Kosten zwischen den Beteiligten geteilt werden (§ 13). Nachdem am 13.03.2020 ein neues Planungsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten ist, gilt § 13 des EKrG in einer neuen Fassung, nach der der Bund die Hälfte, die Eisenbahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen. Äußern ein oder mehrere Beteiligte bei geänderten Kreuzungen (EÜ oder SÜ) ein Verlangen, so regelt das Gesetz in § 12 die Kostentragung.
Eisenbahnüberführungen (EÜ)
Eisenbahnüberführung (EÜ) meint die „höhenfreie“ Kreuzung (im Gegensatz zu höhengleichen Bahnübergängen) einer Eisenbahnstrecke mit einem anderen Verkehrsweg. Im Normalfall werden EÜ in Form einer Eisenbahnbrücke realisiert.
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Während Eisenbahninfrastrukturunternehmen für Bau und Erhalt von Strecken, Bahnhöfen usw. zuständig sind, erbringen EVU Verkehrsleistungen. D.h. sie befördern mit ihren Zügen Personen und Güter.
Elastische Schwellenbesohlungen
Als Schwellenbesohlung wird eine unterseitig an Bahnschwellen angeordnete elastische Schicht bezeichnet. Diese unterseitigen Beschichtungen schützen vor Schwingungen aus dem Eisenbahnverkehr und reduzieren dadurch Erschütterungen, die von Eisenbahnfahrzeugen ausgehen.
Elektrifizierung
Unter dem Begriff Elektrifizierung versteht man die Ausrüstung von Gleisstrecken mit Oberleitungen, zur Versorgung elektrisch betriebener Bahnen. Investitionen in die Elektrifizierung verbessern die gute Umweltbilanz des Schienenverkehrs und steigern die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern. Zum Vergleich: Eine Diesellok stößt im Güterverkehr im Schnitt pro Tonnenkilometer 1,5 Mal mehr CO2 aus als eine E-Lok. Im Schienenpersonennahverkehr liegt der Faktor bei etwa 1,2 pro Personenkilometer.
Elektronisches Stellwerk (ESTW)
Bei einem elektronischen Stellwerk (ESTW) handelt es sich um eine Bahnanlage zum Stellen von Weichen und Signalen für den Zugverkehr. Im Gegensatz zu früher üblichen mechanischen Stellwerken werden ESTW zentral und rechnergestützt gesteuert.
Erkundung
In der ersten Phase der Baugrunderkundung führt eine Bohrfirma nach Vorgabe der Gutachter vor Ort Bohrungen rund um den Gleisbereich durch und entnimmt Bodenproben. Ferner werden bodenmechanische Feldversuche und Pump-/ Versickerungsversuche vor Ort ausgeführt. Auf Basis des gewonnenen Bohrguts bzw. der entnommenen Bodenproben legt der Bohrmeister ein Schichtenverzeichnis an, in welchem die Bodenschichten nach Vorgaben geltender Normen beschrieben und einem Tiefenbereich zugeordnet werden.
ETCS
Das ETCS (European Train Control System) ist ein künftiges europaweit standardisiertes Zugbeeinflussungssystem, das alle bisherigen Systeme ablösen und einen europäischen Standard einführen soll. Damit ermöglicht ETCS einen zuverlässigen und sicheren grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
Flüsterbremsen
Die größte Lärmquelle ist das Rollgeräusch bei Zügen, das vor allem durch Bremsklötze aus Grauguss verursacht wird. Beim Bremsvorgang rauen diese die Räder auf – und raue Räder verursachen laute Rollgeräusche während der Fahrt. Fahren die Züge dagegen mit Bremsen aus Verbundstoff, wird das Rollgeräusch von Güterzügen in der Vorbeifahrt um bis zu 10 dB(A) reduziert, das entspricht einer gefühlten Halbierung des Lärms.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes gegenüber den Ländern. Die bereitgestellten Mittel werden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden eingesetzt.
Gewerk
Als Gewerk wird die kleinste Leistungseinheit in einer Bauleistung bezeichnet. Beispielsweise ist die Leit-und Sicherungstechnik ein eigenes Gewerk.
Grundlagenermittlung
Entspricht der HOAI (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungsphase 1: Die Aufgabenstellung wird unter Berücksichtigung der Randbedingungen und Planungsabsichten geklärt und festgelegt, der Leistungsumfang wird ermittelt und es erfolgt eine Bestandsaufnahme.
Haltepunkte (Hp)
Haltepunkte (Hp) befinden sich jeweils im Streckenverlauf, bilden nicht deren Anfangs- bzw. Endpunkt. Im Gegensatz zu Bahnhöfen befinden sich an Haltepunkten meist keine Weichen, es kann daher nicht rangiert werden.
HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
Höhenfreiheit
Höhenfreiheit ist in der Regel dann gegeben, wenn sich zwei oder mehr Verkehrswege nicht in derselben Ebene kreuzen. Dabei kommen unter anderem Unter- oder Überführungen sowie Brücken und Tunnel zum Einsatz.
Höhengleichheit
Hierbei kreuzen sich zwei Verkehrswege in derselben Höhe und machen eine Vorfahrtsregelung notwendig. Ein Beispiel wäre ein Bahnübergang mit Schranken.
Kartierung
Bei einer Kartierung werden über einen längeren Zeitraum verschiedene Tier- und Pflanzenarten im gesamten Streckenabschnitt erfasst. So lässt sich erkennen, in welche Lebensräume die künftigen Baumaßnahmen eingreifen. Daraus leitet sich die weitere Planung der Umweltmaßnahmen ab, zum Beispiel, welche Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Bau umgesetzt werden und ob bestimmte Tiere umgesiedelt werden müssen.
Kreuzungsbauwerk (KrBw)
Kreuzungsbauwerke sind Ingenieurbauwerke, wie zum Beispiel Brücken oder Überleitungen, die bei einer Kreuzung von Verkehrswegen notwendig werden.
Lärmminderung
Reduzierung von Lärm durch aktiven Schallschutz (z.B. Lärmschutzwände) und passiven Schallschutz (z.B. Schallschutzfenster). Mehr Informationen finden Sie hier: Lärmschutz bei der Deutschen Bahn
Lärmsanierung
Lärmsanierung umfasst Lärmschutz an bestimmten bestehenden Strecken.
Lärmvorsorge
Lärmvorsorge erfolgt beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges. Damit werden prognostizierte Folgen einer Baumaßnahme adressiert.
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Die Vereinbarung beinhaltet Maßnahmen zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes. Dabei kann es sich um Ersatzinvestitionen handeln, aber auch um Instandhaltungsmaßnahmen. Neu- und Ausbaumaßnahmen fallen nicht unter diese Vereinbarung.
Leistungsphasen
Bauprojekte werden nach den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gegliedert, welche aufeinander aufbauende und in sich abgeschlossene Teilbereiche darstellen. 1: Grundlagenermittlung 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) 4: Genehmigungsplanung 5: Ausführungsplanung 6: Vorbereitung der Vergabe 7: Mitwirkung bei der Vergabe 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Zur Leit- und Sicherungstechnik (LST) der DB AG gehören alle Maßnahmen, die die Sicherheit des Bahnverkehrs gewähren. Bei der LST muss unterschieden werden zwischen der Stellwerkstechnik und dem Zugbeeinflussungssystem. Beide greifen ineinander und sorgen dafür, dass die Züge auf dem vorhandenen Gleissystem fahrplangerecht und störungsfrei fahren können. Anstelle der bisher verwendeten Relais-Technik werden Elektronische Stellwerke (ESTW) eingesetzt. Die Bedienung der ESTW-Technik erfolgt von Betriebszentralen aus.
Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)
Das MgvG hat zum Ziel, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei deutschlandweit ausgewählten Schieneninfrastruktur-Projekten zu ermöglichen. Die Zulassung dieser Vorhaben kann per Gesetz oder Planfeststellungsbeschluss erfolgen. Bis zur Erörterung und dem Abschluss der Anhörung ist das Verfahren gleich. Dann folgen die Abwägung der im Anhörungsverfahren erörterten Interessen, Belange, Schutzgüter und der Beschluss zur Baugenehmigung – entweder als Verwaltungsentscheidung des EBA (Planfeststellungsbeschluss) oder in Form einer Entscheidung des Deutschen Bundestages (Maßnahmengesetz). Letzterer Weg wird gewählt, wenn damit – im Interesse des Allgemeinwohls – eine Beschleunigung bei Abwägung und Beschluss erreicht werden kann.
Planänderungsverfahren
Das Planänderungsverfahren ist das Verfahren zur Erreichung einer Baugenehmigung bei Änderungen der Planungen, wenn bereits ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Planfeststellungsabschnitt
Großprojekte werden in der Regel in einem Planfeststellungsverfahren genehmigt. Dabei werden die aufwändigen Vorhaben meist in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt.
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Die Entscheidungsgrundlagen für die Planfeststellung durch das EBA bilden zum einen die umfassenden Unterlagen, die der Vorhabenträger - hier: die Deutsche Bahn – einreicht. Darin werden unter anderem die Notwendigkeit der Maßnahme, technische Einzelheiten und untersuchte Varianten dargelegt und umfangreiche Anlagen zur Information beigefügt, beispielsweise die Umweltverträglichkeitsstudie oder schall- und erschütterungstechnische Unterlagen. Zum anderen werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.
Planumsschutzschicht
Die Bodenschicht dient als Trennschicht zwischen dem Gleisschotter und dem darunterliegenden Boden. Sie hat eine lastverteilende Wirkung. Je nach Zusammensetzung des Kies-Sand-Gemisches kann die Planumsschutzschicht zur seitlichen Ableitung von Oberflächenwasser dienen.
Planungsbeschleunigungsgesetz
Das Planungsbeschleunigungsgesetz wurde am 23.11.2018 vom Bundesrat beschlossen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur deutlich zu verkürzen. Die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes durchlaufen nach der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne gesetzlich vorgeschriebene Prozesse, welche in Deutschland überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahren sollen mit dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetz einfacher, effizienter und transparenter ablaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMDV.
Rangierbahnhof
Ein Rangierbahnhof dient dazu, aus einzelnen Waggons oder Waggongruppen komplette Güterzüge zusammenzustellen.
Raumordnungsverfahren (ROV)
Raumordnungsverfahren (ROV) Wird ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan in Angriff genommen, folgt bei anspruchsvollen Vorhaben mit großen Auswirkungen als 2. Schritt das Raumordnungsverfahren – ein Gutachten der jeweiligen Landesbehörde, das Varianten der jeweiligen Streckenführung bewertet. Dafür werden Einzelgutachten erstellt sowie Sachverständige, Umweltverbände und Bürgerinitiativen mit einbezogen. Die Ergebnisse liegen vier Wochen lang in den betreffenden Gemeinden aus und werden meist auch im Internet veröffentlicht.
Schallschutzwand
Schallschutzwände sind in der Regel hochabsorbierend und werden auf der Bahnseite angebracht. Je nach Höhe mindern sie den Schall um etwa 5 db(A) bis circa 10 db(A). Bei Schallschutzwänden spricht man von aktiven Maßnahmen zum Schallschutz.
Scoping
Scoping bedeutet etwa "Untersuchungsrahmen". Unter Scoping-Verfahren versteht man die Festlegung des Gegenstands, Umfangs und der Methoden, die herangezogen werden, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Straßenbaulastträger
Der Straßenbaulastträger ist die für den Bau und Unterhalt von Straßen verantwortliche Behörde (Bund, Land, Landkreis, Kommune).
Straßenüberführung (SÜ)
Eine Straßenüberführung (SÜ) meint die höhenfreie Kreuzung einer Eisenbahnstrecke mit einer Straße, welche über die Eisenbahnstrecke führt. Im Normalfall werden SÜ in Form einer Straßenbrücke realisiert.
Streckenblöcke
Streckenblöcke sind ein System zur Sicherung von Zugfahrten auf der freien Strecke. Dadurch können auf einer Strecke mehrere Züge in einem festen Raumabstand zu einem vorausfahrenden Zug hintereinander fahren.
Transeuropäische Netze (TEN)
Die transeuropäischen Netze (TEN) sind Bestandteil der EU. Durch TEN soll der Binnenmarkt gestärkt und die wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit verbessert werden, in dem alle Regionen der Europäischen Union miteinander verbunden werden. Die Netze sind in drei Bereiche aufgeteilt: Verkehr, Energie und Telekommunikation.
Umschlagbahnhof
Als Umschlagbahnhof bezeichnet man im Güterverkehr diejenigen Bahnhöfe, auf deren Gelände Güter zwischen unterschiedlichen (Schiene-Straße) oder gleichen Verkehrsträgern (Schiene-Schiene) umgeladen werden.
Umweltkartierung
Bei einer Kartierung werden über einen längeren Untersuchungszeitraum verschiedene Tier- und Pflanzenarten erfasst. Anhand der Ergebnisse lässt sich erkennen, in welche Lebensräume die Baumaßnahmen und der zukünftige Betrieb eingreifen. Daraus leiten sich Umweltmaßnahmen ab, zum Beispiel, welche Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Bau umgesetzt werden und ob bestimmte Tiere umgesiedelt werden müssen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Vorplanung
Die Vorplanung entspricht der HOAI Leistungsphase 2 und beinhaltet: - Variantenuntersuchungen - Vorverhandlungen mit betroffenen Behörden über Genehmigungsfähigkeit und Kostenbeteiligung - Beschaffung von notwendigen Unterlagen - Erstellen einer Kostenschätzung - Erarbeiten eines Planungskonzepts
Vorzugsvariante
Im Zuge der Vorplanung werden verschiedene Varianten für die künftige Strecke untersucht. Es werden erste Betrachtungen zu Schallschutz, Umweltschutz, Kosten, Bauzeiten usw. vorgenommen und gegeneinander abgewogen. Zudem finden Gespräche mit den beteiligten Behörden, mit Umweltverbänden, Anwohnern u. v. m. statt. Am Ende der Vorplanung schlägt der Vorhabenträger, hier: die DB InfraGO AG, eine Vorzugsvariante vor. Hat das EBA/BMDV die Vorzugsvariante bestätigt, dann beginnt die konkrete Entwurfsplanung.