
Eisenbahnknoten Zwickau – Start des Baugenehmigungsverfahrens
Um die Eisenbahnanlagen in Zwickau fit für die Zukunft zu machen, planen wir umfangreiche Baumaßnahmen: u. a. im Personen- und Güterbahnhof Zwickau, am Bahnübergang Niederhohndorfer Straße, sowie der Stellwerkstechnik und der Gleisanlagen. Dadurch wird Zwickau in Zukunft besser im Bahnverkehr erreichbar und die Kapazität im Eisenbahnknoten wird erhöht.
Wo und wann kann ich die Planungen einsehen?
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG in der Zeit von Montag, 24. März bis einschließlich Mittwoch, 23. April 2025 (einen Monat) auf der Internetseite www.eba.bund.de/anhoerung (Planfeststellung Knoten Zwickau) und im UVP-Portal www.uvp-portal.bund.de zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf des oben genannten Zeitraumes - bis einschließlich 23.05.2025 - beim Eisenbahn-Bundesamt unter Angabe des Geschäftszeichens 52119- 521ppw/025-2025#001 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen sollen elektronisch im PDF-Format an die E-Mail-Adresse PF-Knoten-Zwickau@eba.bund.de übermittelt werden (§ 18a Abs. 4 Satz 2 AEG).
Eine schriftliche Übermittlung an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Straße 10, 01219 Dresden, bzw. Postfach 12 09 63, 01010 Dresden, ist ebenfalls möglich (§18a Abs.4 Satz 3 AEG).
Informationen zum Projekt:
E-Mail: sachsen-franken-magistrale@deutschebahn.com